Entgeltrahmenabkommen (ERA)

Einheitliches Entgeltrahmenabkommen

Mit dem einheitlichen Entgeltrahmenabkommen (ERA) ist die Unterscheidung zwischen gewerblichen Arbeitnehmern (Lohn) und Angestellten (Gehalt) aufgehoben. Für beide Arbeitnehmergruppen gelten die gleichen Bewertungsmaßstäbe zur Findung des anforderungsabhängigen Entgeltes (Entgeltgruppe) und des leistungsabhängigen Entgeltes (Kennzahlenvergleich, Zielvereinbarungen) oder Zeitentgelt (Leistungsbeurteilung):

Schwerpunkte

  • Unterstützungsleistungen bei der ERA-Einführung von der Planung und Durchführung bis zur Umsetzung aller Maßnahmen
  • Risiken, Chancen und finanzielle Auswirkungen für Unternehmen mit oder ohne Tarifbindung
  • ERA-Kurzcheck mit den Schwerpunkten Check auf Qualität und Plausibilität der Arbeitsbeschreibungen und Check auf Kostenneutralität
  • ERA-Kostensimulation über den Einführungszeitraum (z. B. 60 Monate)
  • Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Führungskräfte und Betriebsräte zum ERA für die sächsische Metall- und Elektroindustrie

Profitieren Sie von unserer Fach- und Methodenkompetenz!

Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Thomas Joachim
Geschäftsführer

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Thomas.Joachim@me-consult.de


Dipl.-Ing. Michael Krengel
Projektingenieur

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